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Streichung des Rechtsanspruchs auf Schulassistenz gefährdet Bildungswege junger Menschen

Die geplanten Änderungen im Tiroler Teilhabegesetz im Bereich der Schulassistenz stoßen bei arbas Tirol auf klare Ablehnung.

Eine Schultafel auf der ABC steht

Im Gesetz soll nur noch ein Pflegegeldbezug als Zugangskriterium für Schulassistenz verankert bleiben. Junge Menschen mit Beeinträchtigungen, jedoch ohne Pflegegeldbezug, verlieren ihren Rechtsanspruch. Aus fachlicher Sicht bedeuten diese Veränderungen einen massiven Rückschritt für inklusive Bildung und für die Bildungs- und Zukunftschancen vieler junger Menschen in Tirol.

Schulassistenz ist für zahlreiche Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemstellungen eine grundlegende Voraussetzung, um überhaupt am schulischen Alltag teilnehmen zu können. Wird der Anspruch auf Schulassistenz ohne Pflegegeldbezug lediglich in einer Richtlinie geregelt, entsteht für Betroffene, deren Familien und für die Schulen eine permanente Unsicherheit. Unterstützungsleistungen wären künftig nicht mehr rechtlich abgesichert, sondern jederzeit veränderbar. Die Herausforderungen, vor denen die Betroffenen stehen, werden in diesem Zusammenhang nicht wahrgenommen. 

„In unserer täglichen Arbeit im Jugendcoaching sehen wir, wie entscheidend stabile Rahmenbedingungen im Schulsystem sind. Wenn Unterstützung wegfällt oder unsicher wird, hat das unmittelbare Auswirkungen auf Bildungsbiografien, auf Übergänge nach der Schulpflicht und letztlich auf die beruflichen Perspektiven junger Menschen“, so Wolfgang Gärtner und Johann Hechenblaikner vom arbas Tirol Jugendcoaching.

Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Problemstellungen und chronischen Einschränkungen. Sie drohen durch die geplanten Änderungen aus dem Unterstützungssystem und vermehrt auch aus dem Schulsystem zu fallen – mit langfristigen Folgen: Schulabbrüche, Überforderung, psychische Belastungen und erschwerte Übergänge in Ausbildung oder Beruf.

„Aus Sicht von arbas Tirol widerspricht die geplante Neuregelung nicht nur den Prinzipien von Inklusion und Chancengleichheit, sondern auch den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu Bildung vorsieht. Inklusion darf kein freiwilliges Angebot sein, sondern muss rechtlich abgesichert bleiben“, appelliert arbas Tirol Geschäftsführer Harald Schneider an den Tiroler Landtag. 

„Statt bestehende Rechte abzubauen, braucht es eine Vereinfachung der Fördergewährung und verlässliche gesetzliche Grundlagen. Gerade in der für Lehrlinge besonders sensiblen Berufsschulzeit zeigt sich täglich, wie dringend junge Menschen klare Unterstützungsstrukturen brauchen, um nachhaltig in Bildung, Ausbildung und Arbeit begleitet zu werden. Für betroffene Lehrlinge erhöhen diese Veränderungen das Risiko eines Abbruchs ihrer Lehrausbildung deutlich“ betont Birgit Haslinger von der arbas Tirol Berufsausbildungsassistenz

arbas Tirol schließt sich daher der breiten Kritik von Interessenvertretungen und Facheinrichtungen an und appelliert an den Tiroler Landtag, den Rechtsanspruch auf Schulassistenz im Tiroler Teilhabegesetz zu erhalten. Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe dürfen nicht von wechselnden Richtlinien abhängen.