1. Mai 2026 – Der internationale Tag der Arbeit macht deutlich: Arbeit ist weit mehr als Einkommen. Sie bedeutet Teilhabe, Teilgabe, Selbstbestimmung und soziale Anerkennung. Für arbas Tirol ist klar: Arbeit ist ein Menschenrecht – auch und insbesondere für Menschen mit Behinderung.
„Alle Menschen können und sollen an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt teilhaben und diesen aktiv mitgestalten“, betont Harald Schneider, Geschäftsführer von arbas Tirol. „Das Recht auf Arbeit darf nicht vom Ausmaß oder der Art einer Behinderung abhängig gemacht werden.“
Behinderung ist eine Frage der Rahmenbedingungen
arbas Tirol orientiert sich am sozialen Modell der Behinderung. Dieses geht davon aus, dass nicht individuelle Beeinträchtigungen Menschen ausschließen, sondern Barrieren in Systemen, Strukturen und Haltungen. Alle Menschen sind arbeits- und leistungsfähig, wenn passende Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung gestellt werden.
Diese Sichtweise wird durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) untermauert. Artikel 27 hält das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit fest – also auf eine Erwerbstätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt. Daraus ergibt sich eine klare Verpflichtung der Staaten, Inklusion im Arbeitsleben aktiv zu ermöglichen.
Österreich setzt dieses Recht noch nicht ausreichend um
„In Österreich ist dieses Menschenrecht nach wie vor nicht vollumfänglich Realität“, sagt Schneider. „Viele Menschen mit Behinderungen – insbesondere jene mit komplexem Unterstützungsanspruch – werden weiterhin vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen oder finden nur in Sonderstrukturen Platz.“ Diese strukturellen Ausschlüsse stehen im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen und verhindern echte gesellschaftliche Teilhabe.
arbas Tirol setzt auf Supported Employment
arbas Tirol arbeitet seit vielen Jahren konsequent nach dem Ansatz des Supported Employment. Dieser zeigt klar: Jeder Mensch ist arbeitsfähig, wenn die passende Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.
„Nicht die Person muss sich an den Arbeitsmarkt anpassen, sondern der Arbeitsmarkt an die Vielfalt der Menschen“, so Schneider.
Damit inklusive Arbeit gelingt, braucht es aus Sicht von arbas Tirol:
- individuelle Arbeitsplatzanpassungen,
- Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen
- kontinuierliche, unbefristete und bedarfsorientierte Begleitung,
- die aktive Einbindung von Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen,
- sowie eine konsequente Orientierung an Fähigkeiten und Stärken statt an Defiziten.
Arbeit inklusiv denken – und konsequent umsetzen
Inklusive Arbeit ist keine freiwillige soziale Leistung, sondern die Umsetzung eines grundlegenden Menschenrechts. Sie stärkt nicht nur Einzelne, sondern den Arbeitsmarkt insgesamt und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
„Der Tag der Arbeit ist für uns ein klarer Auftrag“, so Harald Schneider abschließend. „Inklusion im Arbeitsleben muss vom politischen Anspruch zur gelebten Selbstverständlichkeit werden.“
arbas Tirol wird finanziert vom Sozialministeriumservice und Land Tirol.