Barrierefreiheitserklärung
arbas Tirol
arbas Tirol ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihr Feedback ist essenziell, um die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Bitte teilen Sie uns Ihre Anliegen und Vorschläge per E-Mail unter office@arbas.at mit oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 05 996 99 an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Zugänglichkeitsmerkmale
Unsere Website bietet folgende Merkmale zur Verbesserung der Zugänglichkeit:
- Optionen für hohe Kontraste / gute Kontrastverhältnisse
- Skalierbare Schriftgrößen
- Bild Alt-Texte für visuelle Inhalte
- Eine "Leicht Lesen"-Seite
- Untertitel für Videos zur Unterstützung gehörloser oder schwerhöriger Nutzerinnen und Nutzer
- Video in Gebärdensprache – Arbeitsassistenz für Erwachsene
- Ermöglichung der Navigation mittels Tastatur
- Inhaltsverzeichnis/Sitemap für eine vereinfachte Navigation
Wir legen Wert darauf, unsere Inhalte klar zu strukturieren inkl. Überschriften etc., um die Navigation auf der Website zu erleichtern.
Unverhältnismäßige Belastung
(Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102)
Wir sind bestrebt, unsere Dienste so inklusiv wie möglich zu gestalten, jedoch können unter bestimmten Umständen die erforderlichen Ressourcen für die Bereitstellung barrierefreier Inhalte nicht aufgebracht werden, ohne dass dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung für unsere Organisation führen würde. In solchen Fällen bemühen wir uns, alternative Wege zu finden, um den Zugang zu den betroffenen Informationen und Diensten zu ermöglichen und werden diese Entscheidungen transparent kommunizieren. Nutzerinnen und Nutzer sind eingeladen, uns zu kontaktieren, falls sie auf solche Inhalte stoßen, um individuelle Lösungen zu erörtern. Bitte verstehen Sie, dass diese Ausnahmeregelung ein vorübergehender Zustand ist und wir uns kontinuierlich darum bemühen werden, alle Inhalte so zugänglich wie möglich zu machen.
Davon betroffen sind:
- Videos / Imagevideo (teilweise keine Untertitel / keine Audiodeskription)
- Karriere / Stellenanzeigen PDFs, diverse PDF-Dokumente
- Diverse "Aktuelles"-Artikel, fehlerhafte Überschriften
Engagement für Barrierefreiheit
arbas Tirol ist bestrebt, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten für Barrierefreiheit streben wir danach, unser digitales Angebot so inklusiv wie möglich zu gestalten.
Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu bieten. Wir betrachten Barrierefreiheit als integralen Bestandteil der Qualität unserer digitalen Angebote und als Ausdruck unseres Engagements für eine inklusive Gesellschaft.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit unseren Antworten bezüglich Ihrer Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Website nicht zufrieden sein, besteht für Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einzureichen. Die FFG akzeptiert Beschwerden über ihr Online-Kontaktformular auf ihrer offiziellen Beschwerdestelle.
Die eingereichten Beschwerden werden von der FFG geprüft, um festzustellen, ob sie Verstöße gegen die Vorgaben des österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes betreffen, insbesondere ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Einrichtungen nicht eingehalten wurden. Ist die Beschwerde gerechtfertigt, ist es Aufgabe der FFG, dem betreffenden Rechtsträgern entsprechende Handlungsempfehlungen zu unterbreiten sowie Vorschläge zu erarbeiten, welche zur Behebung der identifizierten Mängel beitragen könne
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung am 4. März 2024 erstellt
und am 2. Juli 2024 beartbeitet.